Meine Leistungen:
 
  • sämtliche Maler- und Tapezierarbeiten
  • Bodenbelagsarbeiten
  • Klassisch bis moderne Maltechniken
  • Urlaubs-, Wochenend- und Seniorenservice
 
Mein Tipp:
 

Renovierungskosten steuerlich absetzbar

Das Finanzministerium hat zum Vorteil meiner Kunden Renovierungsarbeiten zu „haushaltsnahen Dienstleistungen“ erklärt, wodurch diese von nun an für Sie ganz leicht absetzbar sind.

Auf diese Art und Weise haben Sie die Chance 20% der Aufwendung, jedoch maximal 1200 Euro pro Jahr steuerlich abzusetzen. Dies kann jedoch nur unter der Voraussetzung geschehen, dass der Rechnungsbeleg des Handwerkers zusammen mit der Überweisung beim Finanzamt vorgelegt wird.

Sie können viele Dinge absetzen, wozu auch beispielsweise die gewöhnlichen Malerarbeiten gehören, die innerhalb der Wohnung durchgeführt werden. Das Ausbessern von Löchern in Wänden und Fliesen, das Auswechseln einzelner Fliesen, sowie das Streichen und Lackieren von Wandschränken, Fenstern, Türen, Heizkörpern und –rohren gehören dabei zu den absetzbaren Arbeiten.

Die Arbeiten, die jedoch zum „Herstellungsaufwand“ gehören, wie der Austausch von Fenstern und Türen oder der Einbau einer Sonnenmarkise, sowie das Pflanzen einer Hecke oder die Erneuerung eines Bodenbelages und umfänglichere Arbeiten an einer Fassade bleiben davon ausgeschlossen und sind somit nicht absetzbar.